Die Pendlerpauschale – was Sie dazu wissen müssen

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Jahr für Jahr pendeln immer Menschen zu ihren Jobs in die Großstädte, weshalb auch die Pendlerpauschale immer häufiger Anwendung findet. Während der Weg zwischen Frühstückstisch und Schreibtisch die Berufspendler zwar viel Zeit (und oftmals auch Nerven) kostet, bringt die Pauschale auch einiges an finanzieller Entlastung.

 

Hintergrundwissen zur Pendlerpauschale

Als Pendler*innen gelten alle Arbeitnehmer*innen, die täglich von ihrer Wohnung zu ihrem Arbeitsplatz (der ersten Betriebsstätte) gehen oder fahren. Im Zuge dessen können sie ihre Fahrtkosten in der jährlichen Einkommenssteuererklärung einreichen und so einen Teil der Fahrtkosten wieder kompensieren.

Die Pendlerpauschale, oftmals auch als Entfernungspauschale oder Kilometerpauschale bezeichnet, ist Teil der Werbungskosten und nicht mit den Reisekosten zu verwechseln. Diese werden nämlich dann geltend gemacht, wenn sie zu anderen Arbeitsorten, Terminen beim Kunden oder Fortbildungen unterwegs sind. Dabei kann ebenfalls auch der Verpflegungsmehraufwand als Spesen geltend gemacht werden. Übrigens: Wenn sie keine erste Arbeitsstätte haben, sollten sie immer Reisekosten und den Verpflegungsmehraufwand einreichen.

Das Einreichen der Pendlerpauschale lohnt sich allerdings erst ab einer Summe von 1.000 Euro, da das Finanzamt diesen Pauschbetrag pro Jahr jedem beleglos gewährt. Für das Erreichen der Schwelle reichen bei 220 Arbeitstagen 16 km Entfernung zur Arbeit.

 

Bis zu welcher Höhe kann die Pendlerpauschale abgesetzt werden?

Pro Kalenderjahr können maximal 4.500 Euro an Pendlerpauschale bzw. Fahrkosten abgesetzt werden. Sollten ihnen für die Fahrten zur Arbeit höhere Kosten entstehen, ist eine Abrechnung in voller Höhe möglich.

Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass die Kosten einzeln nachzuweisen sind. Bei Autofahrern können dafür Tachostände oder Inspektionsrechnungen herhalten. Auch bei höheren Ticketkosten (keine Flugtickets) greift keine Höchstgrenze für die Pendlerpauschale.

 

Welche Verkehrsmittel kommen in Frage?

Die Pendlerpauschale ist generell unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Es ist daher egal, ob sie zu Fuß gehen oder - wie die meisten Menschen - das Auto nutzen. Oftmals wählen Pendler*innen auch einen Mix an Verkehrsmitteln.

Möglich sind:

  •    Zu Fuß
  •    Fahrrad und E-Bike
  •   Roller, Motorrad & Co.
  •   Bus
  •   Bahn
  •   Auto

Selbst wenn sie Beifahrer oder Teil einer Fahrgemeinschaft sind, können sie diese Pauschale in Anspruch nehmen und so Geld vom Staat zurückbekommen.

 

Wie viele Kilometer und Tage sind geltend zu machen?

Die Pendlerpauschale können sie nur für diejenigen Tage und Kilometer geltend machen, an denen sie tatsächlich zur Arbeit und wieder zurückgegangen bzw. gefahren sind.

Pro Jahr sind das bei einer 5-Tage-Woche etwa 220 bis 230 Arbeitstage. Je nach Bundesland, Urlaubsanspruch und Feiertagen kann die Anzahl der Arbeitstage leicht variieren. Ob sie Voll- oder Teilzeit arbeiten, spielt für die Berechnung der Pendlerpauschale keine Rolle. Homeoffice, Krankheitstage und Dienstreisen, die zu Hause starten, sind nicht anrechenbar.

Bei den Kilometern gibt es keine Höchstgrenze zu beachten. Ab dem 21. Kilometer erhalten sie sogar einen höheren Betrag für die Entfernungspauschale.

 

Wie berechnet man die Pendlerpauschale?

Doch wie berechnet man nun die Pendlerpauschale? Das Finanzamt erkennt bei der Pauschale je Arbeitstag lediglich die einfache Wegstrecke für ihre Fahrten zur Arbeit an. Da die Pauschale jedoch verkehrsmittelunabhängig ist, erhalten sie diese immer, wenn sie zur Arbeit gehen oder fahren.

Für die ersten 20 Kilometer gibt es 30 Cent Entfernungspauschale, ab dem 21. Kilometer sogar 35 Cent (38 Cent ab 2022). Dabei werden allerdings nur volle Kilometer berücksichtigt.

Folgendes Beispiel soll der Veranschaulichung dienen:

Die Marketing-Managerin Daniela fährt 5 Tage die Woche mit dem Auto zu ihrem Job in der Münchner Innenstadt. Nach Abzug von Wochenenden, Feiertagen, Fehltagen und Urlaub sind das 220 Arbeitstage. Dabei beträgt ihre kürzeste Strecke 70 Kilometer.

So ermittelt Daniela ihre Kosten für die Pendlerpauschale:

220 × 20 km * 0,30 Euro = 1.320 Euro

220 × 50 km * 0,35 Euro = 3.850 Euro

Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 5.170 Euro für die Pendlerpauschale, die sie bei der Steuer als Werbungskosten gelten machen kann. Weitere Kosten wie eine ADAC-Mitgliedschaft, Benzin oder Parktickets können hierbei nicht abgesetzt werden.

 

Pendlerrechner

Wenn ihnen das zu kompliziert ist oder sie je nach Saison verschiedene Verkehrsmittel verwenden, bspw. Motorrad im Sommer und Auto bzw. Bus und Bahn im Winter, dann kann Ihnen ein Pendlerpauschale-Rechner gute Dienste leisten.

 

Ausnahme von der Regel

Neben der Höchstgrenze, über die wir bereits oben gesprochen haben, gibt es jedoch noch ein paar weitere Ausnahmen, die sie kennen sollten.

Das Finanzamt setzt bei der Pendlerpauschale die kürzeste Entfernung zum Arbeitsplatz an, akzeptiert aber auch längere Entfernungen. Diese müssen dann zu einem schnelleren Arbeitsweg führen, bspw. durch die Umfahrung von häufigen Verkehrsstaus. Wenn jemand außerdem aus mehreren Wohnungen zur Arbeit fährt, kann ebenfalls die weiter entfernte Wohnung angesetzt werden, sofern diese den Lebensmittelpunkt begründet.

Auch bei Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung entfällt ebenfalls die Höchstgrenze der Pendlerpauschale.

Des Weiteren können Menschen mit einer Behinderung ihre gesamten Fahrtkosten absetzen, sprich 30 Cent sowohl für den Hin- als auch den Rückweg. Das ist ab einem im Behindertenausweis vermerkten Grad der Behinderung von 70 bzw. 50 plus Merkzeichen G möglich.

Zu guter Letzt können bei den Werbungskosten deutlich höhere Aufwendung geltend gemacht werden, wenn man auf dem Arbeitsweg einen Unfall hatte.

 

Alles zur schnellen Erstattung Ihrer Pauschalen

Allerdings ist die Berechnung der Pendlerpauschale nicht das Einzige, was in die Werbungskosten gehört. Daneben können noch Fortbildungskosten, Bücher, Büromaterialien und vieles mehr abgerechnet werden.

Außerdem sollten sie ihre Reisekosten, Spesen und den Verpflegungsmehraufwand ebenfalls berücksichtigen. Die korrekte Abrechnung all dieser Aspekte einiges an Geld wieder in die Kasse spülen bzw. ihr zu versteuerndes Einkommen deutlich reduzieren kann, lohnt sich die Nutzung einer Software für die Verwaltung.

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