Alles rund um das Thema Auslandsreisepauschalen

Wer beruflich bedingt eine Geschäftsreise ins Ausland antritt, der wird sich mit großer Sicherheit mit höheren Ausgaben für Verpflegung und Übernachtung konfrontiert sehen. 

 Je nach Land, Region oder Stadt können die Ausgaben sehr viel höher ausfallen, als es Dienstreisende von Reisen aus Deutschland gewohnt sind. Beispiele dafür sind Norwegen, Sydney oder die Elfenbeinküste.  

Das hört sich allerdings schlimmer an, als es in Wirklichkeit ist. Machen sie es wie „Frequent Traveller“ und nehmen sie es gelassen zur Kenntnis. Damit sie wissen, welche Beträge sie in der Abrechnung ihrer Auslandsreisekosten in 2022 angeben, haben wir diesen Artikel verfasst.  

Was versteht man unter Auslandsreisepauschalen?

Egal ob ein vielversprechendes Mittagessen mit Kunden, das abendliche Dinner im Hotelrestaurant oder das Frühstück im netten Café um die Ecke – höhere Ausgaben für die Verpflegung und die Übernachtung sind im Ausland eher die Regel als eine Ausnahme. 

Das ist nicht weiter tragisch, denn dafür gibt es die Auslandsreisepauschalen. Dieser Verpflegungsmehraufwand wurde eingeführt, damit Geschäftsreisende die entstandenen Mehrkosten nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen. Selbstständige können diese Ausgaben übrigens in ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen. 

Arbeitnehmer können diesen Teil der Spesen bzw. Reisekosten nach der Geschäftsreise beim Arbeitgeber über ihre Reisekostenabrechnung einreichen. Diese wird in aller Regel von der Firma erstattet, wenn alle Beträge korrekt erfasst wurden.

Es gibt allerdings keinen einheitlichen Pauschbetrag für Auslandsreisen. Vielmehr gelten für jedes Land eigene Auslandsreisepauschalen. Wichtig ist an dieser Stelle, dass nur die Pauschalen des jeweiligen Landes oder der jeweiligen Region erstattet werden. Ob mehr oder weniger als die Spesen für die Verpflegung ausgegeben wurde, ist unwichtig. Belege werden nämlich nicht eingereicht.

 

 

Welche Änderungen gibt es bei der Auslandsreisepauschale in 2022?

Aufgrund der Corona-Pandemie ergeben sich bei der Auslandsreisepauschale für 2022 keine Änderungen. Sie können somit die Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand, die sie bereits in 2021 verwendet haben, auch für beruflich bedingte Auslandsreisen für 2022 verwenden. 

Das Bundesministerium der Finanzen hat nämlich beschlossen, dass die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 01. Januar 2022 pandemiebedingt nicht neu festgesetzt werden. Das wurde in dieser Form bereits am 27. September 2021 bekanntgegeben

Aus diesem Grund bleiben die zum 01. Januar 2021 veröffentlichen Pauschbeträge auch in diesem Jahr unverändert bestehen. Die aktuellen Beträge können zur Gänze dem BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2020zur „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2021“ entnommen werden. 

 

Auslandsreise-Pauschale 2022: Tabelle

Sollten sie gerade auf der Suche nach einem bestimmten Pauschbetrag für ein Land sein, welches sie während ihrer Dienstreise besucht haben, hilft ihnen dieser Artikel dabei. 

Er erspart ihnen nämlich die Suche nach dem entsprechenden BMF-Schreiben auf die Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen. Wir haben die komplette Tabelle aus diesem Schreiben bereits für sie herausgesucht und an dieser Stelle veröffentlicht.


Land

Pauschbeträge für

Verpflegungsmehr-

aufwendungen

Pauschbetrag für Übernach-tungskosten

bei einer Abwesenheitsdaur von mindestens 24 Stunden je Kalendertag

für den Anund Abreisetag sowie bei einer Abwesen-  heitsdauer von mehr als 8 Stunden je Kalendertag

Afghanistan

30

20

95

Ägypten

41

28

125

Äthiopien

39

26

130

Äquatorialguinea

36

24

166

Albanien

27

18

112

Algerien

51

34

173

Andorra

41

28

91

Angola

52

35

299

Argentinien

35

24

113

Armenien

24

16

59

Aserbaidschan

30

20

72

Australien

 

 

 

– Canberra

51

34

158

– Sydney

68

45

184

– im Übrigen

51

34

158

Bahrain

45

30

180

Bangladesch

50

33

165

Barbados

52

35

165

Belgien

42

28

135

Benin

52

35

115

Bolivien

30

20

93

Bosnien und Herzegowina

23

16

75

Botsuana

46

31

176

Brasilien

 

 

 

– Brasilia

57

38

127

– Rio de Janeiro

57

38

145

– Sao Paulo

53

36

132

– im Übrigen

51

34

84

Brunei

52

35

106

Bulgarien

22

15

115

Burkina Faso

38

25

174

Burundi

36

24

138

Chile

44

29

154

China

 

 

 

– Chengdu

41

28

131

– Hongkong

74

49

145

– Kanton

36

24

150

Peking

30

20

185

Shanghai

58

39

217

im Übrigen

48

32

112

Costa Rica

47

32

93

Côte d’Ivoire

59

40

166

Dänemark

58

39

143

Dominikanische Republik

45

30

147

Dschibuti

65

44

305

Ecuador

44

29

97

El Salvador

44

29

119

Eritrea

50

33

91

Estland

29

20

85

Fidschi

34

23

69

Finnland

50

33

136

Frankreich

 

 

 

– Lyon

53

36

115

– Marseille

46

31

101

– Paris sowie die Departments 92, 93 und 94

58

39

152

– Straßburg

51

34

96

– im Übrigen

44

29

115

Gabun

52

35

183

Gambia

40

27

161

Georgien

35

24

88

Ghana

46

31

148

Griechenland

 

 

 

– Athen

46

31

132

– im Übrigen

36

24

135

Guatemala

34

23

90

Guinea

46

31

118

Guinea-Bissau

24

16

86

Haiti

58

39

130

Honduras

48

32

101

Indien

 

 

 

– Bangalore

42

28

155

– Chennai

32

21

85

– Kalkutta

35

24

145

– Mumbai

50

33

146

– Neu Delhi

38

25

185

– im Übrigen

32

21

85

Indonesien

36

24

134

Iran

33

22

196

Irland

58

39

129

Island

47

32

108

Israel

66

44

190

Italien

 

 

 

– Mailand

45

30

158

– Rom

40

27

135

– im Übrigen

40

27

135

Jamaika

57

38

138

Japan

 

 

 

– Tokio

66

44

233

– im Übrigen

52

35

190

Jemen

24

16

95

Jordanien

46

31

126

Kambodscha

38

25

94

Kamerun

50

33

180

Kanada

 

 

 

– Ottawa

47

32

142

– Toronto

51

34

161

– Vancouver

50

33

140

– im Übrigen

47

32

134

Kap Verde

30

20

105

Kasachstan

45

30

111

Katar

56

37

149

Kenia

51

34

219

Kirgisistan

27

18

74

Kolumbien

46

31

115

Kongo, Republik

62

41

215

Kongo, Demokratische Republik

70

47

190

Korea, Demokratische Volksrepublik

28

19

92

Korea, Republik

48

32

108

Kosovo

23

16

57

Kroatien

35

24

107

Kuba

46

31

228

Kuwait

56

37

241

Laos

33

22

96

Lesotho

24

16

103

Lettland

35

24

76

Libanon

59

40

123

Libyen

63

42

135

Liechtenstein

56

37

190

Litauen

26

17

109

Luxemburg

47

32

130

Madagaskar

34

23

87

Malawi

47

32

123

Malaysia

34

23

88

Malediven

52

35

170

Mali

38

25

120

Malta

46

31

114

Marokko

42

28

129

Marshall Inseln

63

42

102

Mauretanien

39

26

105

Mauritius

54

36

220

Mazedonien

29

20

95

Mexiko

48

32

177

Moldau, Republik

24

16

88

Monaco

42

28

180

Mongolei

27

18

92

Montenegro

29

20

94

Mosambik

38

25

146

Myanmar

35

24

155

Namibia

30

20

112

Nepal

36

24

126

Neuseeland

56

37

153

Nicaragua

36

24

81

Niederlande

47

32

122

Niger

42

28

131

Nigeria

46

31

182

Norwegen

80

53

182

Österreich

40

27

108

Oman

60

40

200

Pakistan

 

 

 

– Islamabad

23

16

238

– im Übrigen

34

23

122

Palau

51

34

179

Panama

39

26

111

Papua-Neuguinea

60

40

234

Paraguay

38

25

108

Peru

34

23

143

Philippinen

33

22

116

Polen

 

 

 

– Breslau

33

22

117

– Danzig

30

20

84

– Krakau

27

18

86

– Warschau

29

20

109

– im Übrigen

29

20

60

Portugal

36

24

102

Ruanda

46

31

141

Rumänien

 

 

 

– Bukarest

32

21

92

im Übrigen

27

18

89

Russische Föderation

 

 

 

– Jekaterinburg

28

19

84

– Moskau

30

20

110

– St. Petersburg

26

17

114

– im Übrigen

24

16

58

Sambia

36

24

130

Samoa

29

20

85

San Marino

34

23

75

São Tomé – Príncipe

47

32

80

Saudi-Arabien

 

 

 

– Djidda

38

25

234

– Riad

48

32

179

– im Übrigen

48

32

80

Schweden

50

33

168

Schweiz

 

 

 

– Genf

66

44

186

im Übrigen

64

43

180

Senegal

42

28

190

Serbien

20

13

74

Sierra Leone

48

32

161

Simbabwe

45

30

140

Singapur

54

36

197

Slowakische Republik

24

16

85

Slowenien

33

22

95

Spanien

 

 

 

– Barcelona

34

23

118

– Kanarische Inseln

40

27

115

– Madrid

40

27

118

– Palma de Mallorca

35

24

121

– im Übrigen

34

23

115

Sri Lanka

42

28

100

Sudan

33

22

195

Südafrika

 

 

 

– Kapstadt

27

18

112

– Johannesburg

29

20

124

– im Übrigen

22

15

94

Südsudan

34

23

150

Syrien

38

25

140

Tadschikistan

27

18

118

Taiwan

46

31

143

Tansania

47

32

201

Thailand

38

25

110

Togo

39

26

118

Tonga

39

26

94

Trinidad und Tobago

45

30

177

Tschad

64

43

163

Tschechische Republik

35

24

94

Türkei

 

 

 

– Istanbul

26

17

120

– Izmir

29

20

55

– im Übrigen

17

12

95

Tunesien

40

27

115

Turkmenistan

33

22

108

Uganda

41

28

143

Ukraine

26

17

98

Ungarn

22

15

63

Uruguay

48

32

90

Usbekistan

34

23

104

Vatikanstaat

52

35

160

Venezuela

45

30

127

Vereinigte Arabische Emirate

65

44

156

Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

 

 

 

– Atlanta

62

41

175

– Boston

58

39

265

– Chicago

54

36

209

– Houston

63

42

138

– Los Angeles

56

37

274

– Miami

64

43

151

– New York City

58

39

282

– San Francisco

51

34

314

– Washington, D. C.

62

41

276

– im Übrigen

51

34

138

Vereinigtes Königreich von

Großbritannien und Nordirland

 

 

 

– London

62

41

224

– im Übrigen

45

30

115

Vietnam

41

28

86

Weißrussland

20

13

98

Zentralafrikanische Republik

46

31

74

Zypern

45

30

116

 

Berechnung der Auslandsreise-Pauschale

Die Berechnung der Auslandsreise-Pauschale erfolgt genau nach dem gleichen Prinzip wie die Berechnung der Spesen im Inland, einzig die Pauschbeträge unterschieden sich. Dabei ist neben dem letzten Tätigkeitsort vor allem die Dauer der Reise relevant.

 Dauert die Reise weniger als 8 Stunden, dann wird kein Verpflegungsmehraufwand gewährt. Ist die Dienstreise länger als 8 Stunden, jedoch kürzer als 24 Stunden, dann kann die kleine Pauschale geltend gemacht werden. 

Diese Pauschale wird ebenfalls angesetzt, wenn es um An- und Abreisetage bei mehrtägigen Geschäftsreisen geht. Für volle 24 Stunden können Arbeitnehmer die große Pauschale in ihrer Reisekostenabrechnung eintragen.  

Beispiel: Der Manager M. fliegt für eine Geschäftsreise nach Mailand. Er startet am Montag und kehrt am Mittwoch aus Mailand zurück. Daher stehen ihm 105€ als Pauschale zu. Jeweils 30€ für den An- und den Abreisetag sowie 45€ für den gesamten Dienstag.  

 Beispiel der Mahlzeitenkürzung bei Anschlussreise

Nachdem der Manager M. von seiner mehrtägigen Geschäftsreise aus Mailand zurückgekehrt ist, packt er in seiner Wohnung neue Unterlagen und frische Kleidung in seinen Koffer. Er muss nämlich zu einer Konferenz nach Paris weiterreisen.

Dort trifft M. am Mittwochabend um 22 Uhr ein. Aus diesem Grund ist für Mittwoch nun die höhere Verpflegungspauschale anzusetzen (Abreise Mailand 30€, Anreise Paris 39€). 

Gehen wir in diesem zweiten Beispiel davon aus, dass der Arbeitgeber alle Hotels inklusive des Frühstücks vorab gebucht und auch schon bezahlt hat. Da das Frühstück nun vom Arbeitgeber gestellt wird, wird die Verpflegungspauschale um 20% der Tagespauschale gekürzt. Für den Mittwoch heißt das nun folgendes: 

Der Verpflegungsmehraufwand wird um 11,60€ (20% der Verpflegungspauschale für Paris für einen ganzen Tag (58€)) gekürzt. Daher kann der Manager M. in diesem Fall noch 27,40€ bei den Spesen für den Mittwoch geltend machen. 

 

Wie Jenji die Reisekostenabrechnungen für Unternehmen vereinfacht

Wie sie sehen, kann die Abrechnung der Auslandsreisekosten und Spesen komplex sein. All dies manuell zu bearbeiten, ist zeitintensiv. Zudem schleichen sich schnell Fehler ein. Das muss nicht sein. Jenji gibt ihnen die Möglichkeit, ihr Spesenmanagement und den Verpflegungsmehraufwand vollständig digital und in Echtzeit zu verwalten.

 So können Zeit und Kosten eingespart, Transparenz geschaffen und Erstattungen schneller vorgenommen werden, egal in welches Land die Dienstreise geht. Mit der kostenlosen Jenji App können Mitarbeiter ihre Belege sogar noch während sie auf der Geschäftsreise mit dem Smartphone erfassen und hochladen. So gehen Belege auch nicht mehr verloren. 

Noch einfacher geht die Abwicklung der Reisekosten über unsere hauseigenen Jenji Pay Zahlungskarten. Damit müssen Mitarbeiter die Pauschalen nicht mehr vorstrecken, sondern bekommen von der Geschäftsleitung ein fixes Budget, welche so die Kontrolle über die Reisekosten behält.

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